Hausordnung zum Beherbergungsvertrag
(auch das muss sein)

Liebe Gäste!

Sie verbringen Ihren Aufenthalt in einer privaten Ferienwohnung. Wir haben uns mit der Einrichtung Mühe gegeben und hoffen, dass Sie einen wunderschönen Aufenthalt hier in unserer Ferienwohnung verbringen.

Nachstehende Hausordnung soll eine Hilfestellung geben, in der wir nur beschreiben, wie wir uns den Umgang mit der Wohnung und dem Inventar im Idealfall vorstellen.

Außerdem haben wir, zu unserer Entlastung einige Regeln aufgeführt, von denen wir hoffen, dass sie Ihr Verständnis finden. Durch eine ordentliche Behandlung der Wohnung helfen Sie uns auch in Zukunft, Ihnen eine schöne Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen.

Bitte bedenken Sie, dass auch Sie gewisse Ansprüche, wie auch die nachfolgenden Gäste, an die Ferienwohnung stellen und diese vorfinden möchten.

Mit der Buchung der Ferienwohnung gehen wir davon aus, das die Hausordnung anerkannt wird.

Beherbergungsvertrag / Bezahlung

Gewöhnlich bestätigen wir als Vermieter mit Beherbergungsvertrag, nachfolgend Vermieter, unseren Gästen Ihre Buchungsanfrage und schließen damit einen Beherbergungsvertrag zur Sicherheit beider Vertragsparteien ab. Der Beherbergungsvertrag ist ein Mischvertrag, der neben der Vermietung von Unterkünften mit möbelierten Zimmern auch Dienstleistungen anbietet, wie Bettwäsche- und Handtuchservice, Zwischenreinigung nach Absprache, Endreinigung, Bereitstellung von unpersönlichen Hygiene- und Küchenbedarfsartikeln etc. In der Buchungsbestätigung enthalten sind die Buchungstermine/-zeiträume, vereinbarte Preise auf Basis von Angeboten oder Absprachen, Zahlungsbedingungen, sowie sonstige Abstimmungen. 

Im Beherbegungspreis sind neben den Übernachtungs- und Nebenkostenkosten, wie Strom, Wasser und Heizung Bettwäsche, bei Bedarf Wechsel nach 14 Tagen; Hand-/Geschirrtücher, bei Bedarf Wechsel nach 8 Tagen; Spül- und Putzmittel, Müllbeutel, WLAN mit 50 Mbit/sec (DTAG-Vertragsangabe Download) sowie Nutzung der Waschmaschine, enthalten. 

Mit den Ressourcen Wasser, Heizung und Strom ist schonend umzugehen. Der Vermieter der Ferienwohnung haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes.

Stornierung bis 90 Tage vor Anreisetermin kostenfrei, bis 60 Tage 25%, bis 30 Tage 50% vom Rechnungsbetrag. 

Sollte das Buchungsangebot nicht bis zum benannten Termin durch den Gast bestätigt werden, wird die Wohnung anderweitig vergeben. Der Beherbergungsvertrag ist somit nicht rechtskräftig.

An- und Abreise / Bezahlung:

Anreise- und Abreisetag gelten als ein Kalendertag. Bitte teilen Sie uns die voraussichtliche Ankunftszeit unbedingt einige Tage vor der Anreise mit.
Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein frei zu machen. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Absprache.

Allgemein:

Sollten Sie irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder Sie brauchen Hilfe, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns oder tragen Sie Anregungen oder Verbesserungen in das ausliegende Buch „Ihre Anregungen“ ein.

Sämtliche Dinge, die sich in der Ferienwohnung oder im Außengelände befinden oder dazugehören, dürfen und sollen von den Gästen benutzt werden. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und Inventar sorgsam um.

Der Aufenthalt unangemeldeter Personen über Nacht (22:00 Uhr – 6:00 Uhr) ist nicht gestattet.

Gern stehen wir Ihnen auch bei Fragen und Informationen zu Ausflugtipps u.ä. zur Verfügung. Wir bitten Sie, das Ihnen zur Verfügung gestellte Informationsmaterial den Nachmietern zu erhalten.

Sorgfaltspflicht:

Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Der Gast verpflichtet sich, für alle entstandenen Schäden der Einrichtung und Ausstattung zu haften.

Der Gast hat das Beherbergungsobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, Angehörige und Gäste die Beherbergungsbedingungen einhalten.

Die Eingangstür zur Ferienwohnung soll grundsätzlich geschlossen sein und bei Verlassen der Ferienwohnung per Schlüssel verschlossen sein.

Fenster sind beim Verlassen der Wohnung zu schließen, um Schäden die durch Unwetter entstehen können zu vermeiden. Elektrische Geräte, vor allem Küchengeräte, sind ebenfalls auszuschalten.

Hier empfehlen wir den Abschluss einer Haftpflicht- bzw. Reiserücktrittsversicherung.

An die Eltern:

In unserem Garten befindet sich ein Teich. Bitte beaufsichtigen Sie Ihre Kinder und halten sie diese vom Gewässer fern. Bitte füttern Sie nicht die Fische. 

An die Raucher und Nutzer offener Feuer:

Das Rauchen bzw. offenes Feuer mit anderweitigen Geräten, wie Wasserpfeifen , Grills o.ä ist in den Räumen der Ferienwohnung grundsätzlich verboten. Beschädigungen wie Brandflecken und Löcher in oder an Möbel, Fußboden, Bettwäsche,Tischdecken usw. haben zur Folge, dass wir dies den Verursachern zum Wiederbeschaffungs- und erstellungswert in Rechnung stellen müssen. 

Bei Haftpflichtansprüchen trägt der Verursacher die Differenz zwischen Versicherungssumme und Wiederbeschaffungs- und erstellungswert. 

Daher darf bei uns, nur auf der Freifläche vor dem Eingang geraucht werden, dort steht auch der Aschenbecher (kleiner mit Sand gefüllter Eimer). Bitte werfen Sie Ihre Kippen nicht in andere Freiflächen. Bei Regen nutzen Sie bitte die Überdachte Fläche zwischen Carport und Haus.

Schlüssel:

Bitte geben Sie Ihren Haustürschlüssel nicht aus der Hand. Einen Zweitschlüssel können Sie bei Bedarf bei Ihrem Vermieter anfordern. Bei Verlust der Schlüssel haftet der Gast bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

Küche/Bad:

Bitte beachten Sie, dass Geschirr nur im sauberen Zustand wieder in die Schränke eingeräumt werden, gleiches gilt auch für Besteck, Töpfe und Geräte, die Sie benutzt haben. Bitte keine Hygieneprodukte, Abfälle, Essensreste,schädliche Flüssigkeiten, Fett o.ä. in der Toilette, Dusche und Spülbecken entsorgen. 

Bei Bedarf schalten wir gegen einen geringen Obolus die Waschmaschine frei. Bitte lassen sie uns den Bedarf zu Beginn Ihrer Mietzeit wissen. Es ist nicht gestatten, Wäsche über die Türen oder nicht dafür vorgesehen Möbelstücke zu hängen.

Zur Vermeidung von Kalkablagerungen sind nach dem Duschen die Fliesen und die Duschkabine abzuziehen.

Wohnbereich:

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie die Auslegeware in Schlaf- und Wohnraum nicht in „Straßen-Schuhen“ betreten würden. Möbel aus Inneneinrichtungen sollten nicht ins Freie getragen werden.

Müll:

Da wir zur Mülltrennung verpflichtet sind, bitten wir Sie uns dabei zu helfen. Fragen zur Entsorgung beantworten wir Ihnen gerne bei Ihrer Ankunft.

Ruhezeiten:

Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, dass von 22:00 Uhr bis 6:30 Uhr die Nachtruhe eingehalten wird.

Beschädigung:

Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Wir würden uns freuen, wenn Sie den entstandenen Schaden mitteilen und wir diesen, nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen müssen. Der Gast haftet für Beschädigungen, in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Evtl. können diese über ihre private Haftpflichtversicherung beglichen werden.

Parkmöglichkeiten:

Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hof bzw. unter dem Carport zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. 
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 
Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Gastes.

Preisminderung:

Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Mängel an der Ferienwohnung sind sofort dem Anbieter mitzuteilen. Ab Kenntnisnahme gewährt der Gast dem Vermieter eine Frist von 36 Stunden zur Beseitigung der Mängel. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert und können nicht angerechnet werden. Mit der rechtzeitigen Meldung von Mängel entgehen Sie möglichen Schadenersatzforderungen.

Hausrecht:

Der Vermieter mit Beherbergungsvertrag behält, anders als ein Vermieter mit einem Mietvertrag, immer das Hausrecht. Das bedeutet der Vermieter mit Beherbergungsvertrag hat eine größere Verfügungsgewalt über die gebuchten Räume, z.B der Entscheidung zum Besucherempfang und zur Gästeübernachtung, Betreten der Räume zur Ausübung der Dienstleistungen oder bei Störungen. Innerhalb eines Beherbergungsvertrages werden also die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen Vermieter und Gast gesondert geregelt.

Dies ist mit der Vorlage der Hausordnung seitens der Vermieters erfolgt und durch die beglaubigte Unterschrift des Gastes zur Kenntnisnahme der Hausordnung auf dem Anmeldeformular bestätigt worden.

Kündigung:

Der Beherbergungsvertrag kann prinzipiell nicht einseitig vom Vermieter, als auch vom Gast gekündigt werden. Somit endet der Beherbergungsvertrag mit Ablauf des gebuchten Zeitraumes, es sei denn, dass eine andere Regelung getroffen wurde. Der Vermieter ist verpflichtet die Unterkunft für den gebuchten Zeitraum vorzuhalten, unabhängig davon ob der Gast diese nutzt oder nicht.

Bei mehrfachen Verstoß gegen diese Beherbergungsbedingungen kann der Vermieter den Gast auffordern die Ferienwohnung sofort zu verlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Buchungspreises besteht nicht.


Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß, Entspannung und Erholung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihre Familie Richter

 

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